Hallo liebe Urbianer/innen ,
gibt es irgendwo eine gesetzliche Regelung wofür der Kindesunterhalt verwenden werden soll? Habe im I-net gesucht aber nix gefunden...!
Vielen Dank im Voraus
LG
Tini
Verwendung Kindesunterhalt
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Na für den Lebensunterhalt des Kindes: Miete, Nebenkosten, Strom, Kleidung, Nahrung, Ausbildung, Hobbies, Urlaub.
LG
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Danke ,
Genau das dachte ich schon auch, allerdings dachte ich, es gäbe vielleicht eine gesetzliche Grundlage oder Regelung die man notfalls zitieren könnte.
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Im Prinzip geht es den Unterhaltspflichtigen nichts an
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http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/sonderbedarf.html
Es gibt noch Sonderbedarfe. Aber Kursgebühren fallen da sicher nicht drunter, eher Klassenfahrten etc.