Darf der Arbeitgeber eine Übernachtung anweisen?

Hallo,

Mein Mann arbeitet bei einem sehr großen Konzern und muss immer mal wieder für 1 Tag nach Berlin (4 Stunden pro Fahrt mit dem Zug).
Wir haben 2 kleine Kindern und es ist aktuell leider unmöglich sie alleine ins Bett zu bringen.
Bisher haben wir es so gemacht, dass er morgens sehr früh hin - und abends wieder zurückfährt. Seinem neuen direkten Chef ist das ein Dorn im Auge (den letzten war es egal) und er hat beim letzten Mal schon bei HR angefragt, die aber gesagt haben das wäre okay.
Heute wurde mein Mann zum Gespräch einbestellt, weil wieder eine Fahrt ansteht und er hat ihm gesagt dass er erwartet, dass er dort übernachtet und dass er vorher quasi nur ein Auge zugedrückt hat.
Wir haben jetzt ein Riesenproblem (und falls die Frage kommt keine Hilfe von Familie/Freunden möglich) und fragen uns, darf ein Arbeitgeber eine Übernachtung anweisen?
Wir werden am Montag sofort unseren Rechtsanwalt kontaktieren, aber wüssten gerne natürlich jetzt schon, ob wir da überhaupt eine Chance haben.

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Das ist eine Abwägung der Arbeitnehmer vs. Arbeitgeberinteressen. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber nicht über die Freizeit des Arbeitnehmers bestimmen. Allerdings vermute ich, dass dein Mann zweimal Fahrtkosten abrechnet und dafür die Hotelkosten spart? Was von beidem ist denn für den Arbeitgeber teurer? Wenn die Fahrtkosten die Hotelkosten erheblich übersteigen, kann der Arbeitgeber schon anordnen, den wirtschaftlichsten Weg zu wählen. In dem Fall bliebe euch nur die Möglichkeit, keine zweiten Fahrtkosten abzurechnen, bzw. in Absprache mit dem AG nur in der Höhe, wie auch Hotelkosten angefallen wären.
Ein weiterer Punkt ist, ob es Abends mit allen Kollegen zusammen ein Get-together gibt. Bei Firmenveranstaltungen ist das ja häufiger der Fall und macht keinen Sinn, wenn nur die Hälfte der Leute da ist. Auch dann muss ein Mitarbeiter mit dringenden privaten Gründen nicht seine Freizeit opfern.

Wie so oft, kommt es also darauf an...

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Der Arbeitgeber spart nur. Er möchte dass mein Mann Donnerstags anreist übernachtet (an dem Tag passiert nichts arbeitstechnisch) Freitags dann dort arbeitet und abends zurückfährt.
Bisher ist er freitags morgens früh angereist hat gearbeitet und normal abends abgereist.
(Er fährt nicht eher eher und kommt auch nicht zu spät.)
Und es findet abends nichts statt.

Bearbeitet von 271023
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Dann sollten die privaten Gründe überwiegen.

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Wie es rechtlich mit eurem Problem aussieht, wird dir hier keiner sagen können.
Wenn deinem Mann was an seinem Job liegt, würde ich auch nichts riskieren, sondern Alternativen suchen,.

Was heißt "man kann die Kinder nicht alleine ins Bett bringen"?
Wie muss man sich das vorstellen? Wie alt sind die Kinder? Wo ist deren Problem? Was, wenn dein Mann ins Krankenhaus müsste? Kann doch nicht sein, dass es da keine andere Möglichkeit gibt.

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Weil es euch alle so brennend interessiert, das Baby muss getragen werden (ca.45 min) sonst schläft es nicht ein (alles mögliche schon probiert - wichtig dazu: ich darf gerade aus gesundheitlichen Gründen nicht tragen(!)
Das kleine Große Kind (3 Jahre) klammert gerade ganz doll (frisch in der Kita) und braucht daher Nähe sonst wird sofort geweint. Versucht man alleine beide ins Bett zu bringen funktioniert das aktuell nicht, da der Große sich meinem Mann ans Bein hängt wenn er das Kleine trägt. Legt man sich zusammen ins Bett ohne tragen schreit der eine und der andere tobt und stundenlang. Wir haben es schon versucht. Sogar das große Kind mit TV gelockt, um in der Zeit erst das Kleine ins Bett zu bringen. Keine Chance. Es gibt gerade keine andere Lösung.

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Gut, Babies, die sich nicht ablegen lassen kennt so ziemlich jede Mutti.
Aber ein 3jähriger, der stundenlang tobt, obwohl man sich gemeinsam ins Bett legt - das ist nicht tragbar. Was ist sein Problem dabei? Die Tatsache, dass das Baby auch dabei ist?

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Normalerweise ist der Arbeitsweg Sache des Arbeitnehmers. Welchen Grund führt der Chef denn an? Klar, wenn dein Mann morgens unpünktlich ist oder abends eher weg muss, geht es mit dem Pendeln natürlich nicht.

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Er ist natürlich immer pünktlich und geht auch nicht ehe alles erledigt ist.

Er gibt keinen Grund an. Nur dass er das nicht mehr darf.

Bearbeitet von 271023
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Warum geht das nicht, die Kinder alleine ins Bett zu bringen?

Hast du dir auch mal überlegt, was deinem Mann damit angetan wird?

Bearbeitet von Komischefrage
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Was tut die TE ihrem Mann denn an? Und warum die TR? Anscheinend sind doch die Kinder das Problem.

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Was ICH meinem Mann antue?
Einfach nur frech was du da von dir gibst. Im übrigen möchte ER das genauso.
Er hat letztens nämlich auch versucht beide ins Bett zu bringen und ist gescheitert, nur dass ich 15 min entfernt war und direkt kommen konnte.

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Zählt die zugfahrt als Arbeitszeit?
Dann wäre es in der Tat problematisch. Da er dann immer über 10 Stunden kommt und damit nicht mehr versichert ist.

Bei uns zählen Reisen, wo man nicht selbst Auto fährt NICHT als Arbeitszeit.
Wenn man es aber googelt, gibt es da unterschiedliche Auffassungen.

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Zugfahren zählt nicht als Arbeit im Sinne des ArbZG, wenn man nicht am Laptop sitzt. Ob es bezahlt werden muss, kommt drauf an, ob der AN arbeitet und ob Zugfahren zu seinen Aufgaben gehört. Viele AG zahlen in beiden Fällen.
Versichert ist man in jedem Fall, egal ob man die 10-Stunden-Grenze überschreitet.

Bearbeitet von Inaktiv
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Zumal der Mann ja, wenn es nur um einen Tag geht, ohnehin 2 mal die Zugfahrt hat, ob er nun auch noch übernachtet oder nicht.

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Ich würde meinen: solange sichergestellt ist, dass dein Mann an allem, was dienstlich anliegt ganz normal teilnimmt (hast du ja bestätigt) und dem AG auch keine zusätzlichen Kosten entstehen, hat er das nicht zu diktieren.

Würde mich interessieren, was der Anwalt sagt

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Wenn dein Mann bei insgesamt 8 Stunden Fahrzeit + der Arbeitszeit in Berlin (ebenfalls 8 Stunden (?)) am nächsten Arbeitstag im Büro einschläft und nicht ordentlich arbeiten kann, weil er ja abends noch seine Kleinkinder ins Bett bringen mußte, dann geht das schon ganz deutlich gegen Arbeitgeberinteressen.

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Grundsätzlich richtig, aber dann müssten die Arbeitgeber nahezu alles verbieten, was den Mitarbeiter vom Schlafen abhält ;-) Familien mit kleinen Kindern dürften nicht mehr arbeiten, weil die Kinder potentiell nachts mehrmals wach werden. Bis 1 Uhr Fernsehen schauen - verboten.
Mitarbeiter der freiwilligen Feuerwehr, Mitarbeiter, die im Ahrtal und bei anderen Katastrophen geholfen haben usw.
Wir als Arbeitgeber kontrollieren das nicht und haben uns auch dazu entschieden, unseren Mitarbeitern, die bei der freiwilligen Feuerwehr sind, entgegenzukommen und sie trotzdem zu bezahlen, auch wenn sie wegen der Ruhezeit ihre Arbeit erst später anfangen können.

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Nein, es geht eben nicht um reine Arbeitszeit oder Freizeit.
Dem Arbeitgeber ist ja die Fahrzeit durchaus bekannt. Der Arbeitnehmer hat 2 Arbeitstage einen Horror von 16 Arbeitsstunden (inkl. Fahrzeit) plus danach noch Kleinkindbetreuung. Ein bisschen Essen/Trinken und Körperhygiene zu Hause ist bestimmt auch noch dabei und dann kommt das halbtot ins Bett fallen. Das ist verdammt wenig Schlaf, wenn man bedenkt, dass die Mutter der Vater ja immerhin 16 Stunden auf die Strecke schickt, weil sie nicht mit den Kindern klarkommt. Sicher wachen die Kleinen auch nachts mal auf und Mama will auch nicht jedesmal aufstehen (sonst bräuchte sie Papa ja nicht, oder).

Ja, ich könnte mir durchaus vorstellen, dass hier die Konzentration leidet und der Arbeitnehmer nicht so arbeitet, wie er sollte.

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Mein Mann ist ebenfalls in einem grossen Unternehmen allerdigs als Monteur anstellig.
Hier ist es so das er eine tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden hat die Arbeitszeit beginnt wenn er morgens Zuhause in sein Auto steigt. Und Endet wenn er abends aus dem Auto steigt und ins Hotel oder Zuhause ist.
Wenn er weiter als 100km von Zuhause entfernt einen Kunden hat und er schon 8,5 Stunden "Arbeitet" muss er sich ebenfalls ein Hotel nehmen, da er unter keinen Umständen aus Arbeitsrechtlichen Gründen über die 10 Stunden kommen darf. Die Firma könnte in dem Fall nämlich belangt werden wenn dies ans Licht käme.

Es sollte doch möglich sein das du deinen Abend der scheinbar nicht Regelmäßig stattfindet mal so Organisieren kannst das du deine Kinder allein ins Bett bekommst.
Wäre mir auf jedenfall lieber als das mein Mann seinen Job Riskiert.

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Ich denke, dass dein Mann seinem Arbeitgeber mit der Hin- und Rückfahrt am gleichen Tag zeitlich viel zu unflexibel ist. Er wird in Berlin ja wahrscheinlich nicht alleine im stillen Kämmerchen sitzen, sondern mit anderen Kollegen oder Kunden zusammenarbeiten. Wenn sich alle dann bei der Planung immer nach deinem Mann richten müssen, kann ich mir gut vorstellen, dass das mit der Zeit sehr sauer aufstößt.

Ich bin aus beruflichen Gründen auch sehr oft mit der Bahn unterwegs und ganz ehrlich: jeder weiß, dass Pünktlichkeit nun wirklich nicht zu den Stärken der Bahn gehört.
Selbst wenn dein Mann um 4 Uhr morgens los fährt, kann man mit Puffer wahrscheinlich keine Termine vor 9 oder 10 Uhr planen und nach hinten raus ist er ja auch nicht flexibel, weil er gegen 15-16 Uhr wieder im Zug sitzen muss um rechtzeitig bei euch zu sein.
Das kann man mal als Ausnahme machen, auf Dauer ist das für alle Beteiligten aber wahnsinnig anstrengend.
Kommt dein Mann denn immer pünktlich zu seinen Terminen? Das kann ich mir aufgrund eigener Erfahrung nur schwer vorstellen.
Bei uns ist es Usus, dass wir bei Fahrten, die länger als 2,5h einfach dauern, immer am Abend vorher anreisen, um eben Kunden nicht warten zu lassen und auch Stress für uns raus zu nehmen. Wir arbeiten aber auch nicht nur 4h vor Ort.

Bearbeitet von Flexibilitaet