Berechnung Mutterschaftsgeld bei Beschäftigungsverbot

Hallo Zusammen,

das Mutterschaftsgeld berechnet sich ja anhand der drei letzten abgerechneten Monaten vor Mutterschutz. Wie ist das bei einem Beschäftigungsverbot? Werden da die drei Monate herangezogen bevor das Beschäftigungsverbot eingetreten ist oder die letzten drei Monate des Beschäftigungsverbots?

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Eigentlich sollte es da keine grundlegenden Unterschiede geben.

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bei Bv bekommst doch deinen Lohn,

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Ja, aber es gibt ja die Möglichkeit mit der Steuerklasse etwas zu "spielen". Eventuell endet auch während des BVs eine erste Elternzeit und man wäre theoretisch wieder in Vollzeit.

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Ja, die Berechnung ist die gleiche.