Frage LRS in Bayern

Hallo

Wie wird LRS in Bayern in der Schule behandelt? Und welche Vor- und Nachteile hat man bei diagnostizierer LRS in der Schule in Bezug auf Noten oder Zeugnis?

LG

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Du hast nun schon so viele spezifische Fragen gestellt. Wieso besprichst du das nicht mit dem zuständigen Lehrer/Direktor? Statt hier immer wieder neue Bröckchen vorzulegen. Dann bekommst du eine Antwort auf alles und das konkret auf deinen Fall.

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Rechtschreibung wird nicht bewertet, man bekommt evtl. eine Zeitverlängerung. Es gibt verschiedene Massnahmen, die man als individuelle Hilfestellung anwenden kann. Z.B. grösser kopieren oder mit dem PC schreiben.

Im Zeugnis steht der Satz " Die Rechtschreibleistung wurde in D und Englisch nicht bewertet"

Je nachdem was im Gutachten steht, wird der Schulpsychologe einen entsprechenden Nachteilsausgleich empfehlen. Für die Umsetzung ist die Schulleitung verantwortlich.

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Und Notenschutz?

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Der Verzicht auf die Bewertung der Rechtschreibung ist der Notenschutz.
Schau dir einfach die entsprechende Passage im BayEUG an

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Hallo.

Das hängt von der Schwere und Art der LRS ab. Der Nachteilsausgleich wird dann individuell festgelegt, bzw. angepasst.

Welche Schulform und Klassenstufe?

Neben den schon genannten Maßnahmen kann auch ein Notenschutz möglich sein und/oder eine veränderte Gewichtung der Leistungen (so dass mündlich dann mehr zählt) und/oder bei Leseschwäche, dass das Kind z.B. im Unterricht nicht laut vorlesen muss.

Viele Grüße

S.

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Das mit dem Lesen ist an der weiterführenden Schule kein Notenschutz, da das Lesen (in D) in der Regel nicht bewertet wird.(Hast du natürlich auch nicht gesagt, ich wollte es nur ergänzen)
Dass man nicht vorlesen muss, ist eine individuelle Hilfsmaßnahme. Schriftlich-Mündl 1:1 geht nur in den Fremdsprachen und ist oft nicht sinnvoll(wenn das Kind z.B
auch zurückhaltend ist)

Insgesamt kann man viel machen, aber man sollte immer genau das Kind anschauen und auch nicht zu viel machen.

Tip an die TE: Geh zum zuständigen Schulpsychologen und lass dich beraten.

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Danke für die Ergänzung. 👍

Ab hier geht es mehr an die TE, dir wird es ohnehin geläufig sein, vermutlich kommst du aus dem schulischen Bereich::

Falls ich es undeutlich formuliert habe, das mit dem Lesen bezog sich nicht auf den Notenschutz, sondern auf Situativen wie z.B. Buchvorstellungen, bei denen normalerweise auch ein Auszug aus dem betreffenden Buch vorgelesen wird. Da wird dann z.B. auf das Lesen verzichtet.

Den Schulpsychologen wollte ich auch noch erwähnt haben, bzw. die zuständige Beratungslehrkraft.