Thema Steuer bei Geburt eines Kindes

Hallo ihr Lieben,

wisst ihr zufällig, ob bei der Geburt eines Kindes steuerlich irgendwas geändert werden muss? Ich bin mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet, wir sind beide berufstätig, ich verdiene mehr als er. Was ist nun idealerweise zu tun in Sachen Steuer?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Viele liebe Grüße,
Anke

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Das ist voll kompliziert und ich denke eine Pauschalantwort gibt es nicht. Wir haben uns einen Steuerberater kommen lassen, der uns das ganze durchgerechnet hat. Nicht schlecht, was man noch alles aus meinen Gehalt hätte rausholen müssen. Nur dumm, dass man dann so um die 1500 Euro nachzahlen müsste ...

Von daher kann ich dir nur den Tipp geben dich an einen Fachmann zu wenden. Was ich dir oder jeder von uns hier sagen kann ist individuell auf uns zugeschnitten. Der Fachmann schaut deine Finanzen an, rechnet das anhand deines Gehaltes durch und kann so das bestmöglichste für euch rausholen.

lg mondlicht (28. SSW)

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"Das ist voll kompliziert"
Nein, das ist überhaupt nicht kompliziert.
Im einfachsten Fall macht sie gar nichts und holt sich ggfs den Freibetrag bei der Steuererklärung wieder, der sie eine Kopie der Geburtsurkunde beilegt. Da braucht man keinen Steuerberater kommen lassen, außer man hat wirklich zuviel Geld übrig.
LG

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hallo,

das kind wird auf eurer steuerkarte eingetragen. wenn ihr nicht verheiratet seid, bekommt ihr je 0.5 kinder auf die karte. ihr macht dann ganz normal die steuererklärung, müsst nur zusätzlich die anlage kind mit ausfüllen. darin wird auch das kindergeld eingetragen (auch hier muss wieder jeder die hälfte angeben). das finanzamt rechnet dann aus, was günstiger für jeden ist (freibetrag oder kindergeld). das heiß, bei einem geringen gehalt wird der freibatrag nicht angerechnet und man darf das kindergeld behalten. bei einem höheren gehalt lohnt sich die steuerersparnis durch den freibetrag und das erhaltende kindergeld wird von der steuerrückzahlung abgezogen.

lg sonja

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Wenn ihr nicht verheiratet seid, geht nur eines zu ändern und das ist der halbe Freibetrag bei jedem auf der Lohnsteuerkarte (momentan die von 2010).

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Zunächst kommt es darauf an, wie das Sorgerecht geregelt ist. Dementsprechend würde der Kinderfreibetrag aufgeteilt werden ode eben nicht.

Dann müsste man wissen, ob ihr zusammen wohnt oder ob du alleineriehend in dem Sinne bist. Wenn du alleine bist, dann würde sich deine Steuerklasse von 1 auf 2 ändern.

Mehr gibt es aber bei unverheirateten Paaren erstmal nicht zu bedenken.

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Auch wenn nur 1 das Sorgerecht hat, können beide ein halbes Kind auf der Steuerkarte haben.