hallo ihr lieben, da ich jetzt zum 100ersten mal lese dass hier nicht

vorab absichtlich crossposting wegen vielen nachfragen und teilweise ungenauen angaben usw...

hallo ihr lieben,

da ich jetzt zum 100ersten mal lese dass hier nicht ganz richtige infos weiter gegeben werden hier mal die bedingungen für eine Behandlung mit spritzen usw egal was dann genau gemacht wird...

- ihr müsst verheiratet sein (in deutschland / im Ausland ist es unterschiedlich) bei zb clomi und da dann auslösespritze gelten alle aufgeführten bedinungen noch nicht! erst bei weiterführendem!

- bei gesetzlicher krankenkasse müsst ihr beide das 25igste lebensjahr vollendet haben / bei privater krankenkasse gibt es diese mindestaltersgrenze NICHT!!!

- die obergrenze beim alter liegt teilweise unterschiedlich, aber man kann sich an der zahl 40/45 bei frauen und 45/50 bei männern orientieren... in ausnahmefällen gilt diese grenze bei privatversicherungen nicht (zb wenn vorher schon nur durch icsi ein kind gezeugt werden konnte/ toleranz der kassen)

- mindestens ein jahr unerfüllter kinderwunsch / ohne verhütung und oder medizinische faktoren zb PCO, schlechtes SG, probleme in der direkten verwandtschaft, OPs an gebärmutter/eierstock/eileiter

- bezüglich der kostenübernahme bei einer behandlung ihr bekommt 50% von eurer krankenkasse für eure behandlung/medis (bei gesetzlicher kasse gibt es KEIN verursacher prinzip wie bei den privaten kassen, heißt ist die gehandlung notwendig, bescheinigt durch den arzt muss die gesetzliche kasse euren teil zahlen nach deutschem gesetz zu 50% zahlen)

- auch auslandsbehandlungen sind über die krankenkasse abzurechnen, wenn diese vorab zustimmen (zb auch auslandsmedis) und das deutsche embryonenschutzgesetz eingehalten wird bzw sie zahlen dann nur den teil der auch nach deutschem gesetz ist!!!


soweit der erste teil... wer noch fragen (besonders im detail oder fallzugeschnitten) hat bitte melde sich über meine VK ich werd so bald es geht antworten...

Mit freundlichen Grüßen,

Liss

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Hallo,

für die Behandlung an sich (auch ICSI, IVF) muss man NICHT verheiratet sein.
Das kommt bei deinem ersten Aufzählungspunkt nicht klar raus, falls es dort nur um die Kostenübernahme gehen sollte.
Viele Grüße Sabine

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jupp stimmt sollte auch so sein... ist nicht ganz einfach alle infos 100% eindeutig zu beschreiben... danke dir für richtig schreiben :-)

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Hallo Seelking,
Bei uns ist es folgendermaßen:
Mann privatversichert, Ich gesetzlich versichert
Mann SG (0% a, 35%b)
Bei mir regelmäßiegr Zyklus, Computermonitoring alles bestens, Eileiter frei,
Haben einen 10 Jährigen Sohn, der spontan im 1. Übungszyklus entstand.
Versuchen es jetzt seit über einem Jahr.
Behandlungsplan KIWUPRAXIS:
2. SG im September
ab nächsten Monat soll ich PUREGON 50 E spritzen und wir sollen es drei mal mit GvnP versuchen.
dann drei Monate mit Puregon IUI
und erst dann IVF oder ICSI.
Mir kommt es bei diesem SG (Krampfader) fast sinnlos vor mit Puregon und GvnP, weil ja die Schwimmer zu langsam sind, auch IUI ist da nicht so hoffnungsvoll.
Mir läuft die Zeit weg, klar wäre es schön, wenn es mit dem geringstem Aufwand klappt, aber ich weiß nicht, wie realistisch das ist?
Heute forderen wir mal die Untersuchungsergebnisse der letzten Untersuchungen an und entscheiden dann, was wir machen.
Was meinst Du, wenn mein Mann der Verursacher ist (privatversichert) ist dann das zweite SG nötig und GvnP und UI (erst im September) oder können wir gleich in eine ICSI starten?
Ganz lieben Dank

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Hi also für Clomi, Puregon und Auslösen muss man NICHT verheiratet sein!

Wir haben erst vor einem Jahr geheiratet, da war ich 24 Jahre alt und schon VORHER hatten wir einen Clomizyklus mit Puregon und Eisprung auslösen.

ALLES AUF KASSENREZEPT - ich musste lediglich die Rezeptgebühr von je 5,- Euro dazuzahlen. Auch den Pen habe ich GRATIS bekommen.

Also bei Stimulation muss man weder verheiratet noch Ü25 sein um die Kosten von der Krankenkasse bezahlt zu bekommen.

;-) also bitte keine großen INFOS herausposaunen die nicht 100% stimmen!

Dank

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Man muss überhaupt nicht verheiratet sein, egal um welche Behandlung es sich handelt.

Verheiratet und Alter sind NUR bei künstlicher Befruchtung (IUI und aufwärts) relevant, wenn man kein Selbstzahler sein möchte.

Alles andere geht auf Kassenrezept, also GVnP... Egal ob man 20 oder 45 ist, ob verheiratet oder nicht...

Ergänzend könnte man auch noch schreiben, dass ein Kostenantrag (für künstliche Befruchtung) immer für ein Jahr lang gültig ist und auch nur für eine Praxis. Wechselt man die Praxis oder läuft ein Jahr aus, muss ein neuer Antrag bei der Krankenkasse eingereicht werden.

Ach ja und was viele auch fragen: Man zahlt (bei künstlicher Befruchtung, wenn man die Hälfte erstattet bekommt von der gesetzlichen KK) immer nur die Hälfte aller Kosten. Nicht erst alles und dann bekommt man was zurück (das zählt glaube ich bei der privaten KK).

#winke

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hab ich doch geschrieben dass für die clomi usw also GvnP man nicht verheiratet sein müsste, außer man will wenn es zb wie bei dir ist 100% kostenübernahme (soweit es nach kassenanteil geht) erreichen.

ich habs unten nochmal 100% erklärt mit dem verheiratet sein, wie das gemeint war

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leider ist da auch was nicht korrekt - es gibt Krankenkassen die die Altersgrenze unter bestimmten Vorraussetzungen außer acht lassen (zumindest bei jüngeren Paaren)

Und die Auslandsbehandlung kann auch trotz aller erfüllten Vorraussetzungen komplett von der Kasse abgelehnt werden.

Liebe Grüße

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also bei manchen muss ich sagen wer lesen kann ist klar im vorteil ;-)

bezüglicher voller kostenübernahme müsste man verheiratet sein bei privaterkrankenkasse... ansonsten bei gesetzlicher kasse ist es so dass die ja eh nur den teil des versicherten zahlt.

sonderfall zb wenn der mann privatversichert/beihilfeversichert ist und die frau gesetzlich so wie bei uns.

die gesetzliche von mir zahlt 50% meiner kosten
die private die restlichen 50% meiner kosten und 50%von meinem mann
die beihilfe übernimmt die restlichen 50% meinse mannes

und so kommen wir auf 100% kostenrückerstattung (allerdings ist das die theorie, denn die kassen zahlen nur den festgelegten satz zurück... also nicht ganz 100% sondern ungefähr 80% vom gesamtpreis)
wir gehen in vorkasse...

damit diese rechnung möglich ist galt bei der privaten die pflicht verheiratet zu sein... ist dem nicht so übernimmt sie wie die gesetzliche kasse nur den eigenen teil und nicht den des partners (nach verursacher prinzip, zb schlechtes SG gilt als verursacher auch wenn die frau zb pco hat)da die gesetzliche kasse eh nur den eigenen teil zahlt ist dort kein verursacherprinzip vorhanden.

hoffe das war jetzt verständlich... ist schwierig das in wenigen worten komplett zu erklären.


und wegen der ablehnung bei manchen krankenkassen das hab ich erwähnt... ich habe gesagt man kann wenn vorher eine zustimmung erfolgte auch im ausland eine kostenübernahme erreichen...

lg ich hoff jetzt ist es verständlich... anhand des beispiels...

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um das lesen zu können, wäre überhauptmal die verwendung von satzzeichen sinnvoll!:-p

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sorry aber ich hab ne 9 monate alte tochter und nicht so viel zeit auf jedes satzzeichen zu achten... dann könnt ich nur nachts antworten...


aber ich mach dir ein angebot ,,,,,,,,, ........

hier sind ein paar zur auswahl :-D

oder wie mein mann so schön sagt: "wer einen rechtschreibfehler findet darf ihn behalten..."

lg und sorry, dass es so unleserlich ist... ich hab meist die augen auf meinem kind...

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Hallo,
das mit dem einen Jahr stimmt so auch nicht. Ich war Ende 30, da hat meine Ärztin schon nach einem Vierteljahr Untersuchungen (Hormone und SG beim Partner) in die Wege geleitet. Auch in der KiWu hat bei meinem Alter niemand nach der Zeit gefragt. Davon abgesehen: Wer will das nachprüfen?

Lg,
Krüger