Wann finanziell gesehen sinnvoll starten?

Hallo,

Mein Kind wurde im Februar 1 Jahr alt. Ich hab 12 Monate Basis-EG bekommen und fange ab Juni wieder 50 % in meinem alten Job an. Elternzeit habe ich aber die vollen 3 Jahre, also bis Februar 2026.

Wir planen zeitnah ein zweites Baby, frühestens wollen wir im Juni mit „ Üben“ anfangen.

Finanziell gesehen macht es aber Sinn, noch drei Monate länger zu warten oder (auf das Elterngeld bezogen)? Sodass man mind. ein Jahr bis zum möglichen ET gearbeitet hat?

Zwar gehen wir nicht davon aus, dass es gleich klappen wird, da wir beim ersten Kind ein längeren Kiwu hatten, dennoch möchte ich beim EG kein Geld verschenken.

kennt sich da jemand aus?

Danke 🙏🏻

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Da du mit den 50% vermutlich weniger verdienst wie vorher, macht es ehrlich gesagt finanziell gar keinen Sinn zu warten. Die Monate mit Elterngeld kannst du bei der Berechnung ausklammern und die Monate die dann noch zu den 12 fehlen würden mit dem Gehalt von vor der Schwangerschaft aufgefüllt werden.

Es wäre sinnvoller gewesen mindestens 2 Basismonate als Elterngeld+ Monate zu nehmen, weil du dann sogar 14 Monate hättest ausklammern können.

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Wenn sie jetzt starten, fängt der Mutterschutz frühestens im Oktober an. Dann hat sie mindestens die Monate März bis September, die mit 0 zählen. Für den Tipp, das Elterngeld auf 14 Monate zu strecken, ist es ja zu spät. Ob 5 mal Vollzeit/12 bei ihr mehr sind als 12 mal Teilzeit/12, hängt vermutlich von ihrem Verdienst ab.

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Wieso 5 x ?
Oder 12 x?

Würde in den Monaten, wenn ich noch nichts verdiene, wohl trotzdem was als Grundlage genommen?

Also vor Juni können/wollen wir noch nicht starten.

Bearbeitet von Sulli93
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Hey,
also um deine Frage zu beantworten musst du sogar etwas länger als 12 Monate arbeiten.
Es zählen ja die vollen 12 Monate vor dem Mutterschutz als Berechnungsgrundlage.

Beispiel bei mir: Ich bin im März 2023 wiede in den Job eingestiegen. Haben dann 6 Monate (Hätten je nach ET auch nur 5 Monate sein können) gewartet damit ich vor dem Mutterschutz die vollen 12 Monate gearbeitet habe für die Berechnung des Elterngelds. ET ist jetzt im Mai, Mutterschutz beginnt Anfang April. Als Berechnungsgrundlage fürs Elterngeld wird jetzt April 2023 bis März 2024 genommen.