Kinderkranktage Beamte (Lehrerin) NRW

Guten Tag,

Ich bin nach meiner Elternzeit jetzt wieder mit halber Stelle in der Schule tätig, meine Tochter wurde am Wochenende mit Magen- Darm-Virus krank, da kam mir die Frage: was wenn das jetzt unter der woche gewesen wäre?

ich hatte mich mal schlau gemacht - mündlich und im internet - die Aussagen sind zT unterschiedlich, sogar meine KollegInnen wissen es anscheinend nickt so richtig und im Internet finde ich nicht mehr, wo ich was gefunden habe, durch die Corona-Verordnungen ist es überschwemmt mit nicht mehr aktuellen Infos...

Also, wer weiß es recht sicher und kann mir vll sogar auch sagen, wo ich fündig werde oder wen ich ggf ansprechen kann?

Ich bin verbeamtet, privatversichert, meine Tochter ist 2 Jahre und bei mir privat mitversichert (wollten wir eigentlich, ging aber finanziell nicht anders, sonst hätten wir alle freiwillig gesetzlich versichern müssen - das wäre echt zu teuer gewesen... :(

Mein Mann hat offensichtlich keine bezahlen Tage, weil sie nicht vei ihm versichert ist , aber er müsste doch trotzdem Anspruch auf Fertigstellung haben, oder (unabhängig von Urlaub, der ist quadi schon aufgebraucht für Konferenz-&Abitage und KiRa- Schließ- Tage und sowas...)? Und wie viel?

Bei mir hab ich zwischen 4 und 12 alles gelesen und auch was mit halben Tagen... und irgendwo aucv was mit kita-Schließ- Tagen, aber ich finde das echt zum Erbrechen nickt wieder... wer weiß Rat?
(und was macht man, wenn die offiziellen Tage aufgebraucht sind? ixh hab ja echt keinen Einfluss auf Krankheit meines Kindes und keine Verwandten oder Freunde, die aushelfen könnten...)

Lieben Gruß und lieben Dank

1

"wollten wir eigentlich, ging aber finanziell nicht anders"

Warum rechtfertigt du dich für den Versicherungsstatus deiner Tochter?


"Mein Mann hat offensichtlich keine bezahlen Tage, weil sie nicht vei ihm versichert ist ,"

Richtig, er kriegt den Lohnausfall nicht erstattet. Anspruch auf die 15 Tage in 2024 hat er aber denoch.



"Bei mir hab ich zwischen 4 und 12 alles gelesen und auch was mit halben Tagen"

Relevant ist die Freistellungs- und Urlaubsverordnung § 33

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=19444&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=644892


Sprich, erstmal 4, wenn du unter der Beitragsbemessungsgrenze verdienst, dann wird es an gesetzlich angepasst. Kann man da alles nachlelsen. Das mit den halben Tagen kann man dort auch nachlesen.

Bearbeitet von GalaRoyal
3

danke! Das hilft. Den Abschnitt hatte ich auch, bin aber nicht so gut darim das alles so zu interpretieren. wenig Worte mit viel Bedeutung ist nicht meine Stärke, im jura-Studium wäre ich völlig aufgeschmissen gewesen :)

5

mit den halben Tagen bin ich aber es nur nicht schlauer geworden

2

Wenn deine Tage aufgebraucht sind, kannst du schauen, ob du Minusstunden machen kannst, die du mit Vertretung ausgleichen kannst. Kollegen von mir fehlen auch manchmal nur 1-2 Stunden und dann übernimmt der Partner, der dann später auf die Arbeit geht.
Wenn gar nichts mehr geht, meldest du dich eben selbst krank, auch wenn man das natürlich eigentlich nicht darf.

4

interessante Variante, aber ich finde "kannst du versuchen" im Hinblick auf kranke Kinder völlig lächerlich. Das geht überhaupt nickt gegen dich, versteh mich nickt falsch, ich stell mir das nur gerade so vor... "nein Schatz, meine Tage sind aufgebraucht, du darfst jetzt nicht mehr krank werden" - wtf?! Wie realitätsfern! :(
danke aber auf jeden Fall, ich nehne die Idee mit

8

Na ja, aber das ist in eurem Fall nun mal rechtlich die Realität. Wie ihr euch mit euren AG abseits dessen einigt steht auf einem anderen Blatt. Da kann euch aber doch keiner was zu sagen. Da müsst ihr aktiv werden.
Wie das mit den kindkrank-tagen bei Beamten ist, hättet ihr ja auch früher in Erfahrung bringen können. Aber das erlebe ich bei vielen Lehrern.
Der Mann meiner Kollegin ist auch Lehrer. Denen ist auch erst spät aufgefallen, dass er nun kein Anrecht mehr auf Kindkranktage hat.
Sprecht mit euren Arbeitgebern und schaut, was ihr für Lösungen finden könnt.

weitere Kommentare laden
6

Wenn du A13 oder drunter bist gelten analog die Regelungen wie für gesetzlich Versicherte, also 15 Tage. Ab A14 sind es dann nur noch 4 Tage.

7

Das hat überhaupt nichts mit der Besoldungsgruppe zu tun.

9

Doch hat es. Da A13 noch unterhalb der Bemessungsgrenze liegt und A14 drüber. Daher die Regelung A13 und drunter analog zur gesetzlichen Kasse.
Bist du auch Beamtin in NRW?

weitere Kommentare laden
16

Ich bin selbst Bundesbeamtin und blicke da noch nicht durch. Es galten auch lange noch Coronaregelungen zur Übergangszeit, da waren es mehr Tage als die gesetzlichen 4.

Aber, was ich zur Klarstellung ergänzen möchte:

Auf unbezahlte Freistellung hat man sowohl als Arbeitgeber als auch als Beamter immer Anspruch, wenn man ein krankes Kind betreuen muss.

Und dann ist man ja vielleicht auch selbst krank, wenn das Kind krank ist...

17

danke, das beruhigt mich auf jeden Fall! Beim Rest frage ich mich irgendwie irgendwo durch, ich fange wohl in der Personalabteilung an (weil die Dame auch so lieb und kompetent ist :)

22

Genau, unbezahlt geht immer, also sowohl bei deinem Mann und bei dir.