Überstunden durch Zeitausgleich abbauen

Hallo zusammen!

Ich bin alleinerziehend mit drei Kindern, arbeite derzeit 20 Std. die Woche und bekomme den Mindestunterhalt, Wohngeld und Kinderzuschlag. Mehr Stunden arbeiten geht derzeit leider nicht, wegen mangelnder Kinderbetreuung für die Jüngste.

In den vergangenen zwei Jahre habe ich in meinem Job jede Menge Überstunden aufgebaut (Stand heute 110 Std.).

Nächstes Jahr kommt die Jüngste nun in die Schule und geplant ist, dass ich dann im Oktober meine Stunden erhöhe auf 28 oder 30 Std./Woche. Betreuung ist in der Schule viel besser und flexibler als im Kindergarten bei uns.

Jetzt steht nächste Woche ein Mitarbeitergespräch mit meinen Chefs an und ich würde gerne vorschlagen, dass wir die geplanten Stundenerhöhung bereits ab beispielsweise Juni/Juli machen (muss ich dann genau ausrechnen) und ich bis Oktober aber trotzdem nur 20 Std. arbeite und somit meine Überstunden abbauen kann. Das hätte den Vorteil, dass ich dann keinen weiteren Wohngeldantrag mehr stellen muss und trotzdem schon genug Geld zur Verfügung habe.

Kennt sich hier zufällig jemand aus, ob das arbeitsrechtlich überhaupt so möglich ist?
Im Netz hab ich bisher nicht wirklich was dazu gefunden.

Herzlichen Dank schonmal an euch!

LG Zeitausgleich

1

Arbeitsrechtlich ist das grundsätzlich möglich, aber da muss dein Arbeitgeber mitspielen. Was steht denn dazu in deinem Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag sofern vorhanden? Da sollte geregelt sein, was mit Überstunden passiert. Ohne die genaue Regelung in deinem Fall zu kennen, kann dir hier niemand eine konkrete Antwort geben.

2

Einen Tarifvertrag gibt es nicht, im Arbeitsvertrag steht dazu nichts.

5

Dann kannst du erstmal davon ausgehen, dass die Überstunden bezahlt werden bzw. du sie abfeiern kannst, wenn du sie dokumentiert hast und sie vom Arbeitgeber gefordert oder zumindest geduldet wurden.

Allerdings solltest du nochmal nachsehen, ob du im Arbeitsvertrag eine Ausschlussfrist stehen hast. Oft steht in Arbeitsverträgen, dass man Ansprüche nur innerhalb einer bestimmten Frist geltend machen kann. Diese Ausschlussfristen sind in der Regel recht kurz z.B. nur 3 Monate. In diesem Fall könntest du dann nur einen Ausgleich der Überstunden der letzten 3 Monate verlangen.

An deiner Stelle würde ich meinen direkten Vorgesetzten um ein Gespräch bitten und es wie von dir gewünscht vorschlagen. Ich drücke die Daumen, dass es klappt!

weiteren Kommentar laden
3

Hallo!

Was rechtlich erlaubt ist, weiß ich nicht.
Ich kann dir aber von mir erzählen, allerdings lebe ich in Österreich.

Ich habe 350 Stunden plus. Mein Chef hat mir mal angeboten, mich 100% einzustellen, aber weiterhin nur 60% arbeiten. Damit ich von den Überstunden runter komme.

Ich werde das ab dem neuen Jahr vermutlich machen.

Das Thema ansprechen kannst du auf jeden Fall.

4

Mach ihm den Vorschlag.
Wenn der AG einverstanden ist, steht dem nix im Wege. :-D

6

Bei uns verfällt alle 3 Monate das, was mehr als 40 h plus sind.
D.h. mehr Stunden kann ich nicht ansammeln und muss rechtzeitig vor dem Ende des 3. Monats wieder unter 40 h kommen.
Bei meinem Mann sind es 100h.
Deshalb solltest du als erstes klären, ob es bei euch auch eine Regelung in diese Richtung gibt.

Eine Kollegin meines Mannes hat es übrigens ähnlich gemacht. Die hatte vor der Elternzeit noch ziemlich viele Urlaubstage übrig.
Nach der Elternzeit hat sie 5 Tage vereinbart, also vollzeit, hat aber nur 4 Tage gearbeitet. Den 5. Tag hat sie Urlaub von ihrem Resturlaub von vor der SS genommen. Die hat das einige Monate so gemacht, bis der alte Urlaub weg war.
Hat dann trotzdem schon das volle Gehalt bekommen.