Betreuungskosten im Wechselmodell

Hallo alle zusammen!

Ich habe eine Frage bzgl Betreuungskosten (Hort) sowie der Aufteilung des Kindergeldes.

Mein Ex-mann und ich leben im Wechselmodell (Trennung Feb. Diesen Jahres) bisher habe ich das Kindergeld zu 100% bezogen und sein Arbeitgeber hat die Betreuungskosten für unseren gemeinsamen Sohn in voller Höhe übernommen. Nun ist es aber so, dass sein Arbeitgeber diese Kosten nicht mehr übernimmt. Nun möchte er die Hälfte des Kindergeldes + die Hälfte der Betreuungskosten von mir haben. Sprich: 282€ pro Monat.
Nun ist es allerdings so, dass er mehr verdient wie ich und zudem auch schon in einer neuen Partnerschaft lebt (sie ist auch schon in seine Eigentumswohnung mit eingezogen) und zahlt somit ja auch einen Betrag X (Miete) heißt für mich, dass sie sich die Kosten ja irgendwo teilen.
Ich lebe mit meinem Sohn alleine und trage somit auch alle Kosten alleine. Ich habe nun etwas von einem „Selbsterhalt“ gelesen, der ca 1551€ beträgt. Ich bin nach Abzug der Miete schon UNTER diesem Betrag! Und Posten wie Strom, Internet, GEZ etc sind da noch nicht mal mit einberechnet. Ganz zu schweigen von Lebensmitteln, Schulsachen etc
Muss ich meinen Ex-Mann tatsächlich den vollen hälftigen Betrag zahlen und bin dann quasi an einem Minimum meines Geldes und er hat keinerlei finanzielle Probleme oder wird das prozentual nach den Gehältern berücksichtigt?

Freue mich über Infos und Austausch

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Ihr solltet den Unterhalt von einem Profi berechnen lassen, das ist im Wechselmodell nämlich gar nicht so einfach. Bei einem grossen Gehaltsunterschied könnte auch eine Unterhaltspflicht seinerseits bestehen, obwohl er auch 50% betreut. Muss aber nicht, je nachdem wie sein bereinigtes Nettoeinkommen aussieht.
Nicht relevant ist das Einkommen der neuen Partnerin, die kann Multimillionärin sein, deshalb bekommt euer Kind nicht mehr Unterhalt.

Wenn er dir keinen Kindsunterhalt schuldet, kann es schon sein, dass ihr euch die Betreuungskosten auch hälftig teilen müsst.

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Wie alt ist euer Kind? Wie oft ist es beim Vater? Was zahlt er an Unterhalt?

Deine Infos sind zu wenig.

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Er ist 7 Jahre alt.

Wir haben das Wechselmodell. 50% beim Vater und 50% bei mir.
Daher zahlt er keinen Unterhalt.

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„Daher zahlt er keinen Unterhalt“

Wer hat das bestimmt? Diese pauschale Aussage ist falsch.

Lass den Unterhalt ordentlich berechnen!

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Ob sie zusammen wohnen oder nicht,spielt erstmal keine Rolle.

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Auch, wenn er dann die Kosten, die ich ja zb alleine trage (Miete) nicht mehr alleine trägt?

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Naja, warum sollten die übrigen Kosten eine Rolle spielen?
Jeder trägt ja seine normalen Lebenshaltungskosten und wie er das macht, ist jedem überlassen.

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Du kannst auch beim WM das Thema Unterhalt aufmachen. Geh zum Jugendamt, lass es berechnen.
Ein Tipp: Einer im WM und das würde sich ja nur bei dir anbieten (wenn du noch allein lebst), kann auch in LSt-Klasse 2 wechseln, hast du das schon gemacht?

Wie dein Ex lebt ist für das Unterhaltsthema völlig irrelevant. Das kann sich ja auch stetig ändern.

Wir haben ein "Kinderkonto" -> da geht das Kindergeld drauf plus eine Einzahlung von meinem Ex und mir und davon zahlen wie Betreuungskosten, Kindergeburtstage, was für die Schule so anfällt.
Alles andere bestreitet jeder für sich nach seinen Möglichkeiten.

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Wechselmodell heißt nicht, dass auch finanziell garantiert 50 50 gemacht wird. Verdienst du wesentlich weniger, kann es durchaus sein, dass dein Ex mehr Betreungskosten etc. leisten muss. Es gibt das Rosenheimer Modell mit App. Trage es einmal alles ein und schaue dir das Ergebnis an.

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Betreuungskosten für Berufstätigkeit muss er nicht zahlen.

Bearbeitet von Sabbaton
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Warum nicht? Er ist doch auch berufstätig und muss das Kind betreut haben.

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Hallo,
Also ob der KV sich mit jemanden die Miete teilt oder wie er sonst Dinge regelt ist völlig irrelevant erstmal.

Jedoch heisst das Wechselmodell zu 50 50 nicht unbedingt, dass kein Unterhalt gezahlt wird. Dies ist nur der Fall, wenn Beide ungefähr das gleiche verdienen. Ist dem nicht so kann die Person, die deutlich weniger verdient Unterhalt bekommen. Dies würde ich mal mit einem Anwalt klären.

Ich weiss es nicht, glaube aber nicht, dass du deine Miete schon abziehen kannst bei dem Selbsterhalt. Im Zweifel wird dir dann gesagt, dass du ja eine günstigere Wohnung suchen kannst. Bin mir da aber nicht sicher.

Alles Gute dir

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Im Selbstbehalt ist die Miete schon drin!

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Danke für die Aufklärung 😊

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"Muss ich meinen Ex-Mann tatsächlich den vollen hälftigen Betrag zahlen und bin dann quasi an einem Minimum meines Geldes und er hat keinerlei finanzielle Probleme oder wird das prozentual nach den Gehältern berücksichtigt?"

Wenns umgekehrt wäre, würdest du lächelnd auf die knapp 300 Euro verzichten? Eben.

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Genau, es wird gequotelt. Und es zählt nicht nur das Erwerbseinkommen sondern auch der Wohnvorteil und eventuelle Mieteinnahmen

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Wenn er im Eigentum wohnt, wird ihm der Wohnvorteil als Einkommen zugerechnet. Er kann seine Kreditrate gegen rechnen aber je nach Art der Wohnung und der Gegend kommt beim Wohnvorteil so einiges hinzu. Ich gehe ziemlich sicher davon aus, dass dir noch Unterhalt zusteht. Bei der Höhe musst du die Profis fragen. Hälftiges Kindergeld steht ihm aber zu. Kindergartenkosten erhöhen den Unterhaltsbedarf, sind also auch einzubeziehen

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Pauschal falsch. Denn man zahlt ja Kredit als Miete. Mir wurde damals das nicht als Wohnvorteil angerechnet! Denn der Kredit musste gezahlt werden.
Außerdem zählt es nur als Vorteil, wenn die der Eigentümer biller wohnt als vergleichbare Miete wäre.

Das Kind geht in den Hort, nicht Kindergarten. Somit muss er das nicht bezahlen!

Bearbeitet von Haussitter
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Die Hälfte des Kindergeldes steht ihm zu und auch, dass er nur die Hälfte der Betreuung zahlt.

Grundsätzlich kann aber auch berücksichtigt werden, wenn einer mehr verdient und müsste Unterhalt als Ausgleich zahlen. Da werden aber nicht die Werte der DDT genommen. Wenn man es nicht selbst fair hin bekommt, muss man das über einen Anwalt berechnen lassen.

Die neue Partnerin ist finanziell für euer Kind nicht verantwortlich. Daher werden ihre Einnahmen nicht berücksichtigt. Wäre ja auch sehr unfair der neuen Partnerin gegenüber.

Der Selbstbehalt bezieht sich auf das Nettogehalt. Da kann nicht die Miete abgezogen werden. Mietkosten werden bei der Bestimmung des Selbstbehaltes berücksichtigt. Das bedeutet einfach, dass man über den Betrag hinaus keinen Unterhalt zahlt. Aber du zahlst ja keinen Unterhalt, daher ist dein Ex nicht dafür zuständig deine Ausgaben auszugleichen. Es geht lediglich um einen Ausgleich der Einkommen durch Arbeit. Wenn dein Ex mehr verdient, müsste er für das Kind an dich Unterhalt überweisen, dabei dürfte er seinen Selbstbehalt dann nicht unterschreiten.

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Das stimmt nicht ganz. Wenn er von ihr Betreuungskosten einfordert, ist das ein Teil des Unterhaltsbedarfs des Kindes. Und da zählt selbstverständlich der Selbstbehalt der Mutter, der ihr mindestens bleiben muss

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D3m Vater steht ebenfalls ein Selbstbehalt zu. 1460 plus diverser Dinge. So 1600 Euro sind es dann.

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