EG, KG usw. Unterschrift vom Vater?

Hallo,

ich möchte mal etwas für meine Freundin fragen, ich habe bei Google nichts gefunden und denke, ihr könnt mir (und ihr) bestimmt weiterhelfen :-)

Meine Freundin bekommt bald ihr Kind, der Kindsvater hat null Interesse und will derzeit auch die Vaterschaft nicht anerkennen. Warscheinlich wird das alles gerichtlich laufen. Nun stellt sich die Frage, wie ist das mit Kindergeld und Elterngeld? Ich weiß gar nicht mehr so genau, aber ich meine, dass der Vater beim Kindergeldantrag nicht mit unterschreiben muss, oder?

Und beim Elterngeld, wie läuft das bei Alleinerziehenden? Eigentlich muss der Kindsvater ja auch mit unterschreiben.

Danke im Voraus!

Liebe Grüße,
majixx

1

Hi,

also beim Elterngeld benötigt man eigentlich auch die Unterschrift des Partners. Entweder, weil er selbst Monate beantragt, oder weil er mit seiner Unterschrift bestätigt, dass er eben keine nimmt, und die Mutter den "vollen" Anspruch ausschöpft.

Allerdings kann man auf dem EG-Antrag irgendwo ein Kreuzchen machen, dass man aus diesen und jenen Gründen die Unterschrift nicht hat.

Ob sie ihn dann allerdings nochmal versuchen anzuschreiben oder nicht, weiß ich nicht.

Mein Ex hat damals seine Unterschrift drunter gesetzt, und fertig.

Aber wenn er nicht mal die Vaterschaft anerkennen will, dann wird er natürlich auch nichts unterschreiben. Das würde ich als Zusatztext in den Antrag schreiben, und die 14 Monate EG beantragen. Sollte so eigentlich gehen.

PS: Da ich nicht vom Fach bin, gibt es hier sicher noch andere User, die sich besser auskennen.

LG
ploetschi

2

Also beim Kindegeld steht zumindest auf unseren Anträgen hier, Unterschrift des mit im Haushalt lebenden Partners. Bei Elterngeld bin ich mir nicht sicher wer alles unterschreiben muss

3

Wie das beim KG ist,kann ich dir jetzt gar nicht sagen,aber als AE ,die sie ja ist,reicht wohl ihre Unterschrift.
Beim EG braucht sie auch nur ihre Unterschrift ,da alleinerziehend und der Vater ja wohl kein Elterngeld beantragen wird.

4

Beim Elterngeldantrag ist extra ein Kästchen, wo man ankreuzen kann, daß man alleinerziehend ist. Ansonsten kann man sich die Anträge im Internet runterladen, so hat Deine Freundin schon mal die Unterlagen.

5

Du kannst alles komplett ohne deinen Ex beantragen und bekommst auch alles ohne ihn.
Du brauchst da keine Unterschriften.
Ich habe dann überall rauf geschrieben, das es noch keine Vaterschaftsanerkennung gibt.

Und habe alles schnell bewilligt bekommen.

Die Vaterschaftsanerkennung hat dann über ein Jahr gedauert, da er meinte es ist nicht sein Kind.

War alles schon ziemlich langwidrig.

LG