Adoption und Namensänderung

Hallo ihr Lieben!

Ich hoffe ihr könnt uns behilflich sein.
Meine Tochter trägt noch den Nachnamen von ihrem biologischen Vater. Ich möchte allerdings, dass meine Tochter meinen Familiennamen bekommt. Ich habe vor zwei Jahren geheiratet, mein Mann hat meinen Nachnamen angenommen. Da meine Tochter zu meinem Mann auch Papa sagt und wir uns eins zweites Kind wünschen, verstärkt sich der Wunsch. Ebenso möchte mein Mann meine Tochter adoptieren.
Ich habe versucht mich beim Standesamt und im Internet zu erkundigen-hilfreich war dieses leider nicht.
Vielleicht kann mir jemand von euch etwas dazu sagen?

LG und danke

P.S.: ich hoffe ich habe das richtige Forum gewählt.

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Ich denke, das wird nicht gehen, wenn der leibliche Vater seine Einwilligung nicht gibt.

Kümmert er sich um seine Tochter? Wenn ja, fänd ich es eine Frechheit, von ihm die komplette Aufgabe eines eigenen, leiblichen Kindes zu verlagen! Durch eine Adoption verliert er sämtliche Ansprüche, er wäre rechtlich nicht mehr ihr Vater!

LG
Kyrilla

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Es geht nicht um Frechheiten und auch nicht darum jemandem etwas zu entziehen. Ich möchte nicht, dass wenn meine Tochter ein Geschwisterchen bekommt, sie die Einzige mit anderem Namen ist. Hauptsächlich geht es um die Namensänderung. Die Adoption wäre ein späterer eventueller Schritt-noch ungewiss.
Der Vater kümmert sich nicht, nein. Er zahlt auch keinen Unterhalt. Seit der Trennung von vor über drei Jahren, war Alea dort zwar zwei mal über Nacht.
Ihm stehen bei uns alle Türen offen-ein wichtiger Punkt. Doch leider stehen bei dem Vater u.a. der Alkohol um Vordergrund.

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unter den umständen sollte es eigendlich kein problem sein...
allerdings wirst du die namensänderung vielleichter durch eine adoption erreichen als wenn du es umgekehrt machen willst...


ich würde mich an deiner stelle mal mit dem zuständigen jugednamt zusammen setzen, und die situation erklären wie sie ist:

vater kümmert sich nicht+zahlt keinen unterhalt, neuer partner ist bereit, für das kind aufzu kommen.
frag danach, ob sie die beistandschaft für dein kind übernehmen, dann klären die das alles mit dem vater.
dann wird nämlich als erstes der unterhalt eingefordert, notfalls auch gerichtlich, macht alles das JA.
warscheinlich wird er dann froh sein, wenn dein mann deine tochter adoptieren will, weil er somit aus den verplichtungen raus ist.


lg anna

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Hallo,

ohne Zustimmung des leiblichen Vaters kann Dein Mann Deine Tochter nicht adoptieren. Und das finde ich auch ganz richtig so.

Ich denke mal, daß der Vater auch der Namensänderung zustimmen muß. Und: Soweit ich weiß, kann diese Namensänderung nie wieder rückgängig gemacht werden. Falls Deine Tochter also später doch wieder den Namen ihres Vaters haben möchte, geht das nicht. Deshalb würde ich an Deiner Stelle den Namen nicht ändern lassen.

Fröhliche Grüße von Swety

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Hallo,

ich befürchte, du hast wenig Chancen, das deine Kleine deinen Namen annehmen kann.

Meine Freundin hatte es auch versucht, wohl mehr aus Rache. Na egal, es hat auch nicht geklappt. Da keine Kindsgefährdung durch einen anderen Namen entsteht, hast du rechtlich keine Möglichkeit. Durch ihr Gestänkere hat sie nur eins erreicht, nähmlich, das die Tochter nun bei ihrem Vater lebt.

Dazu gibt es verschiedene Urteile und Gesetzte.

Mag sein, das du es als unerträglich findest, das ihr einen anderen Namen habt als sie.

Aber was machst du hier:

Liebe - Stress - Scheidung - neuer Mann - sein Name bei der Hochzeit annehmen - Kinder tragen anderen Namen.

Willst du dir und den Kindern jedesmal den Stress antun??? Der Nachname deiner Tochter ist ja nun auch mal ein Stück ihres Lebens. Ein Stück Identität.

Dein Tochter wird irgendwann sowieso mit bekommen, das dein jetztiger Mann nicht ihr Vater ist. Oder wolltest du das verheimlichen???

Es gibt soviele Patchworkfamilien, wo unterschiedliche Namen sind. Sie können auch alle damit leben.

Und nur, weil du der Kleinen einen anderen Namen gibst, löschst du das Porblem deines Ex-Partners nicht aus.

Und was die Adoption betrifft: Ohne Einverständnis des Vaters kommst du da nicht ran.

Hast du denn Kontakt zu den Großeltern des Vaters? Vielleicht kannst du ja von dort aus versuchen Kontakt zum Vater herzustellen, und ihn in seine Pflicht nehmen. Oder mit den Großeltern gemeinsame Nachmittage arrangieren, und drum bitten, das der Vater auch dabei ist.

Vorraus gesetzt, du willst das überhaupt. So verfahren, wie es imm Moment bei euch ist, wird dein Ex-Partner auf stur stellen.

Wünsche dir alles Gute, und das du das, was du durchziehen willst, ohne Schmerzen abgeht.

LG Bigmummy

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hey!

na da scheint es ja unterschiedliche *regelungen* im bundesland zu geben #kratz

also bei meiner tochter ging es! OHNE zustimmung des erzeugers! erst habe ich mich beim jugendamt erkundigt und dann bin ich zum standesamt und es wurde alles geregelt! allerdings habe ich das alleinige sorgerecht,vielleicht liegt es daran. so und wegen einer adoption kommt es auf die umstände an,entweder mit der zustimmung des erzeugers oder eben auch ohne. nur wenn ohne zustimmung dann wird es ein langer langer weg! denn dann gehts vors familiengericht und dort wird dann nach sach/aktenlage entschieden.


#ahatipp: erkundige dich beim jugendamt oder beim standesamt....persönlich!......


viel glück!

lg ice:-)

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Als ich damals wieder heiratete, waren wir in einer ähnlichen Situation:

die beiden Kinder aus 1. Ehe trugen den Namen meines Ex-Mannes, ich war Schwanger mit einem gemeinsamen Kind.
Für die Namensänderung war die Zustimmung meines Ex-Mannes notwendig (die dieser aber auch ohne Probleme gab.)
Der Standesbeamte meinte nur, dass es zur Not auch OHNE Zustimmung gegangen wäre, da sonst die Ausgrenzung der beiden Großen innerhalb der Familie gegeben wäre und das nicht dem Wohle der Kinder förderlich wäre.

Allerdings hätte das mehr Zeit / Aufwand /wahrscheinlich Kosten in Anspruch genommen - wäre wohl aber möglich.

Warum fragst du nicht den bei euch zuständigen Standesbeamten, dann weißt du es genau.

LG,

A.

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Zum Namensrecht hat sich ja einiges geändert.
die Zustimmung des Vaters konnte durch ein Gericht ersetzt werden, wenn nachgewiesen konnte das es dem Kindeswohl dienlich ist.
Heute reicht diese Begründung nicht mehr aus um die Zustimmung des Vaters zu ersetzen.
Da euer Kind den Namen des Vaters trägt ist die Zustimmung dessen notwendig auch wenn du die alleinige Sorge hast.

Dein Kind trägt doch jetzt auch einen anderen Nachnamen als du.
Die Kinder kommen meist ganz gut zurecht, wenn sie einen anderen Namen tragen.
Bei uns hat eines der kinder unseren Ehenamen tragen wollen, das andere nicht. Alle kommen damit gut klar.

Lieben Gruß
Karna

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also was manche hier schreiben verstehe ich NICHT.

1. wenn du das alleine sorgerecht hast und
2. du mit dem Kindesvater nicht verheiratet warst dann kann deine tochter ohne probleme deinen bzw euren familiennamen annehmen. OHNE einverständnis des Kindesvaters.

3. Das dein Mann deine Tochter adoptieren möchte finde ich toll. --> hierbei MUSS aber zwingend der Kindesvater einverstanden sein und dies auch beim Notar beglaubigen lassen ... aber da es wohl eh keinen kontakt gibt und er nicht zahlt, ist es ihm vielleicht nur recht?

Wir sind auch gerade mitten im Adoptionsverfahren. Mein Mann adoptiert meine Tochter (für ihn ist es uneingeschränkt seine tochter und andersrum ist er uneingeschränkt der papa ;-) )
Der Kindesvater hat sein kind "abgegeben" damit auch jegliche rechte und Pflichten, dies wurde vom Notar beglaubigt.

wenn das "verfahren" abgeschlossen ist und ein Richter beschlossen hat das mein Mann die kleine adoptieren kann dann wird der Kindesvater auch aus der Geburtsurkunde ausgetragen und mein Mann wird als Vater eingetragen.

viel glück!


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SORRY.

hab da was durcheinander gebracht wegen den namen.

ich kenne nur den Fall wenn das Kind den namen der MUTTER hat, das dieses kind problemlos den neuen Familiennamen nach einer Heirat annehmen kann.

sorry, da dein Kind den Namen des Kindesvaters hat bedarf es wohl schon seiner zustimmung.


aber wieso gibt man denn seinem kind überhaupt den nachnamen des Mannes????
wieso hast du freiwillig entschieden das dein kind anders heissen wird als du?

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Huhu!!

Also das mit der Adoption ist schwierig, da muss der biologische Vater zustimmen. Weiß ja nun nicht, ob er das mchen würde, wenn er aber sowieso mit dem Kind nix zu tun haben will, wäre das ja möglich.
Meine Tochter trägt auch meinen Namen, also den meines Mannes, der nicht ihr leiblicher Vater ist. Da musste ihr "Erzeuger" überhaupt nix zustimmen und wurde auch nicht gefragt. Auch die Kinder meiner Schwester tragen den Namen ihrer Mutter, ich wüsste nicht, dass der Vater dazu befragt wurde. Ich glaub das kommt auch drauf an, wer das Sorgerecht hat. Bei alleinigem ist das glaub ich einfacher wie bei gemeinsamem.

LG und alles Gute, Sandra

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Hallo,

danke für eure Antworten!
Ich habe mich scheinbar etwas unverständlich ausgedrückt.
Ich trage noch immer meinen Geburtsnamen. Mein Ehemann hat bei der Hochzeit meinen Namen angenommen. Meine Tochter soll also meinen Namen tragen!
Der KV kümmert sich leider nur dann, wenn es ihm gerade passt-also extrem selten. Alea durfte bisher zwei mal bei ihm übernachten. Zu mehr war der KV bisher nicht bereit. Leider fließt sein Geld eher in den Alkohol oder wie sich jetzt herausstellte, hat er sich Eigentum gekauft.
Die Türen stehen ihm offen, leider nutzt er es nicht.

LG

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Hallo!
Hast du das alleinige Sorgerecht??
Wie alt ist deine Tochter??
Wenn sie noch nicht so alt ist und du das alleinige Sorgerecht hast ist es gar kein Thema, du gehst zum Standesamt beantragste ne Einbenennung zahlst um die 17 Euro und schon isses fertig.
Wenn sie schon alter ist muss sie auch unterschreiben das sie das will.
Hast du nur das halbe SR muss er mitunterschreiben. Die Einbenennung hat aber rein gar nix mit Adoption zu tun.
Adoption ist schwieriger dein Mann darf ne gewisse Altersgrenze nicht über und unterschreiten (ich meine unter 25 und über 40 geht nicht)ihr müsst genug Einkommen haben um allein für die Kids sorgen zu können und gesund muss er sein, Außerdem wirds vom JA geprüft. Der leibl Vater muss für unterschreiben das er einverstanden ist vorm Notar.
LG und viel Erfolg
#bla

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Ich habe das alleinige Sorgerecht. Nächste Woche habe ich einen Termin beim Jugendamt, da werde ich mich dann versuchen erneut zu erkundigen.

#danke

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